Start-Up Steuerberater Steuerkanzlei Steuerberatung Berlin Potsdam

Sie wollen ein Unternehmen GRÜNDEN?

Ich selbst habe  einst als Steuerberater die Steuerberatung Eich  gegründet und kann daher genau nachvollziehen, was da alles auf Sie zukommen wird. Die Selbständigkeit bedeutet ein Schritt ins Ungewisse. Dieser kann  mit Existenzsorgen und schlaflosen Nächten verbunden sein. Doch das muss nicht sein!

Meine Ratschläge für Ihre Unternehmensgründung:

  1.  Ob Einzelunternehmen, GbR, Partnerschaft, OHG, KG, GmbH o.a., jede Gesellschaftsform hat ihre Vor- und Nachteile. Finden Sie heraus, welche für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist.
  2. Machen Sie sich unbedingt mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen vertraut, die Sie für Ihr Unternehmen beachten müssen. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt beraten.
  3. Melden Sie das Unternehmen rechtzeitig beim Finanzamt an und beachten Sie, dass nach erfolgter Anmeldung Pflichten für Sie als Unternehmer bestehen.
  4. Ihnen fehlt das Kapital zur Unternehmensgründung? Erkundigen Sie sich, ob Sie von öffentlichen Stellen Fördermittel beantragen dürfen! Das könnte Ihnen das benötigte Kapital sichern.
  5. Schreiben Sie einen Businessplan, setzten Sie sich Ziele und arbeiten Sie darauf hin. Vergleichen Sie regelmäßig Soll- und Ist Zustand und prüfen Sie, ob Sie Ihren Ziele näher kommen. Falls nicht, stellen Sie fest, was Sie ändern können und machen Sie Anpassungen: Gibt es alternative Wege, um Ihre Ziele zu erreichen?
  6. Wie erreichen Sie potentielle Kunden? Wie schaffen Sie es, Werbung gezielt an Ihre Kundschaft zu richten? Machen Sie sich frühzeitig dazu Gedanken.

Rechtzeitig die Weichen stellen
Mit der steuerlichen Anmeldung werden Sie erstmals mit Fragen zur Gesellschaftsform, Gewinn- und Umsatzprognosen, Besteuerungsart u.v.m. konfrontiert. Die Beantwortung der Fragen fällt vielen schwer, da sie die Komplexität der Hintergründe der Fragen oft nicht durchschauen können. Häufig kommt es in der Folge zu Schwierigkeiten. Umgehen Sie das und holen Sie sich Rat ein. Lassen Sie uns im Vorfeld die Weichen stellen und gemeinsam abklären, ob Sie ggf. zur Aufstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet sind, ob Ist- oder Sollversteuerung für Ihr Unternehmen sinnvoller ist oder ob Fristverlängerungen beantragt werden können.

 

Schon vorher wissen, was kommt
Sie kommen grade aus dem Urlaub, öffnen die Post und finden einen Steuerbescheid mit dicker Nachzahlung… Doch wie bezahlen Sie jetzt die Steuern? Derart schlimme Nachrichten lassen sich einfach umgehen. Lassen Sie sich rechtzeitig von Ihrem Steuerberater informieren, mit welcher Nachzahlung Sie zu rechnen haben und beginnen Sie, rechtzeitig Rücklagen zu bilden. Dann können Sie solche Nachrichten niemals aus der Ruhe bringen.

 

Guter Rat zahlt sich aus
Oft ist das Reparieren teurer als es gleich richtig zu machen. Das gilt auch im Steuerrecht. Lassen Sie sich vorher beraten und sparen Sie Geld, denn guter Rat zahlt sich aus. Mein Team und ich stehen Ihnen zur Verfügung. Vereinbaren Sie deshalb gleich noch heute einen Beratungstermin.

Steuerberater Steuerberatung Steuerkanzlei Berlin Potsdam Steuererklärung

Achtung Firmenauto!

Das sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären.

Jeder hat bereits davon gehört, das Firmenauto! Sie kaufen sich ein neues Auto, nutzten dieses betrieblich und schon dürfen Sie alle Kosten, die i.Z.m. dem Auto anfallen, als Betriebsausgaben von der Steuer absetzten. Doch ist das tatsächlich so einfach, wie es klingt? Auf keinen Fall!

Das Firmenauto zählt zu den kompliziertesten und undurchschaubarsten Themen im Steuerrecht. 
Hier unterscheidet man zwischen Fahrzeugnutzer, Fahrzeugart und dem Umfang der Privatnutzung. Ebenso ist wichtig, ob das Fahrzeug finanziert oder geleast wird. 
Darum möchte ich meine LeserInnen zu diesem schwierigen Thema ein Stück weit sensibilisieren. Nachfolgend nehme ich Bezug auf häufige Fragen, die mir als Steuerberater zum Thema Firmenfahrzeug immer wieder gestellt werden:

 

Häufig gestellte Fragen
Habe ich ein Wahlrecht oder muss ich das Firmenfahrzeug ins Betriebsvermögen einlegen?
Jain. Es kommt drauf an, in welchem Verhältnis der PKW für private und für betriebliche Fahrten genutzt wird. Ein Wahlrecht, den PKW dem Betriebsvermögen zuzuordnen, gibt es nur, wenn der PKW zu mindestens 10 % und nicht mehr als 50 % genutzt wird. Wird der PKW zu weniger als 10 % genutzt, darf er nicht dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Wird der PKW zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, muss der PKW dem Betriebsvermögen zugeordnet werden.

 

Wie ermittle ich das Verhältnis zwischen privater und betrieblicher Nutzung?
Das Nutzungsverhältnis wird mithilfe eines Fahrtenbuchs über einen kurzen Zeitraum von mind. 3 Monaten (sog. repräsentatives Fahrtenbuch) ermittelt. Der Nachweis muss einmal erbracht werden, dann gilt er auch für die Zukunft.

Warum ist es wichtig, den Anteil der Privatnutzung zu bestimmen?
Im Verhältnis, in dem das Fahrzeug privat genutzt wird, dürfen die Kosten für das Auto nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Außerdem besteht, abhängig von der privaten Nutzung des Fahrzeugs, wie unter 1. beschrieben, möglicherweise die Verpflichtung oder das Verbot, den PKW ins Betriebsvermögen einzulegen. Insofern ist es wichtig, sich im Vorfeld über die steuerrechtliche Konsequenzen zu informieren.

 

Muss ich nach den drei Monaten weiterhin ein Fahrtenbuch führen und wann lohnt es sich, ein Fahrtenbuch zu führen?
Nein, es besteht keine Verpflichtung, ein Fahrtenbuch zu führen. Allerdings lohnt es sich umso mehr, je höher der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs ist und umso geringer die private Nutzung ausfällt.

 

Wie wird die Privatnutzung des Fahrzeugs ermittelt, wenn ich kein Fahrtenbuch führe?
In diesen Fällen wird die Privatnutzung des Fahrzeuges pauschal ermittelt. Grundlage für die Ermittlung ist der Bruttolistenpreis. Das ist der Preis, den der Hersteller des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung festgelegt hat. Daher rate ich jedem beim Kauf eines Fahrzeugs, sich den Bruttolistenpreis vom Verkäufer bestätigen zu lassen.

 

Ich weiße darauf hin, dass die hier genannten Informationen nicht vollständig sind und keine steuerliche Beratung ersetzen. Sie sind lediglich dazu gedacht, einen groben Überblick zu vermitteln. Aus Vereinfachungsgründen wurden Besonderheiten, wie z.B. Fahrten - Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte, Elektrofahrzeuge und Arbeitnehmerüberlassung, hier nicht berücksichtigt. 

Für weitere Informationen oder Rückfragen wenden sich bitte an Ihren Steuerberater oder kontaktieren die Steuerberatung Eich. Denn unser Motto ist: Guter Rat zahlt sich aus!

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Unternehmen in Krisenzeiten! Was tun?

Spätestens seit der Corona Pandemie weiß jeder, wie schnell man ohne eigenes Verschulden in Schwierigkeiten geraten kann: Erst bleiben die Aufträge aus, dann werden die Raten für die Bank fällig, Arbeitnehmer müssen bezahlt werden und schon wird es schwer, Rechnungen zu bezahlen. Es kann so schnell passieren, doch wie kann man sich aus dieser Zwangslage befreien? Eine Mammutaufgabe, doch es ist möglich!

Welcher Weg ist der Beste, um die Krise zu überstehen? Was kann ich als Unternehmer tun? Wer kann mir helfen? Viele Fragen gehen einem in dieser Situation durch den Kopf. 
Umso früher Sie die Gefahr erkennen, umso besser stehen die Chancen, das Unternehmen zu retten. Scheuen Sie sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen oder Ihren Blickwinkel zu ändern. Ergreifen sie die Möglichkeit,  auch Ihre Arbeitnehmer nach ihrer Meinung zu fragen. Als Mitarbeiter des Unternehmens könne sie vielleicht Anregungen zu Optimierungen in Geschäftsabläufen oder Inspirationen zu Einsparungen geben.

 

Genau wissen, wo die Probleme liegen
Als Steuerberater kann ich Ihnen bei der Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Unternehmensanalyse helfen. Wir prüfen gemeinsam, in welchen Bereichen die Umsätze am stärksten eingebrochen sind, ob man dem entgegenwirken kann und/oder ob Umsätze aus anderen Bereichen verbessert bzw. neue Märkte erschlossen werden können. Gleichzeitig prüfen wir, welche Ausgaben unternehmensnotwendig sind, welche reduziert oder gänzlich gestrichen werden können, um das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Nachdem die Analyse abgeschlossen ist, entscheiden wir gemeinsam, welche Maßnahmen sinnvoll und zielführend sind und leiten die entsprechenden Schritte ein.

Welche Maßnahmen in einzelnen sinnvoll sind und ergriffen werden können, sind vom Unternehmen abhängig und müssen im Einzelfall geprüft werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.